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sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder
mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen
Versorgung benötigen.
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sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten
der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
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sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe
bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
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sind Personen, bei denen ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand notwendig ist.
Dies ist der Fall, wenn die Grundpflege auch des Nachts nur von mehreren Pflegekräften gemeinsam und zeitgleich erbracht werden
kann
oder
mindestens sieben Stunden täglich Grundpflege erforderlich sind, davon wenigstens zwei Stunden in der Nacht.
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Im Tagesdurchschnitt muss der Zeitaufwand hierfür mindestens 90 Minuten betragen, davon müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen.
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Im Tagesdurchschnitt muss der Zeitaufwand hierfür mindestens drei Stunden betragen, davon müssen auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen.
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Im Tagesdurchschnitt muss der Zeitaufwand hierfür mindestens fünf Stunden betragen, davon müssen auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen.
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