Kur- und Erholungshilfe

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Für viele Mütter werden die Alltagsbelastungen immer größer. Sie meistern viele Aufgaben in Erziehung, Haushalt, Berufstätigkeit und teilweise noch in der Pflege von kranken Angehörigen. Mütter sind dabei einem enormen körperlichen und seelischen Dauerstress ausgesetzt. Diese Mehrfachbelastung führt häufig zur Gefährdung oder Störung der eigenen Gesundheit. Viele Mütter brauchen dringend eine Auszeit, die eine Veränderung ihrer Lebensumstände bewirken kann.

In einem ersten Gespräch werden die gesundheitliche Situation und aktuelle Lebensbedingungen geklärt. Erwartungen, Ziele, Wünsche und Motive für eine Gesundheitsmaßnahme werden besprochen. Sollte sich zeigen, dass evtl. eine zusätzliche spezielle Beratung, z.B. Schuldnerberatung, Eheberatung oder Erziehungsberatung notwendig wäre, können erste Kontakte mit den weiteren Fachdiensten im Katholischen Sozial- und Bildungszentrum Amberg geknüpft werden.

    Die Beratungsstelle informiert über das Antragsverfahren, vermittelt zwischen Krankenkasse, Ärzten, Kliniken und Ihnen als Antragstellerin. Liegt bereits ein ärztliches Attest vor, kann die Beratungsstelle den Antrag bei der Krankenkasse unterstützen oder, wenn die Maßnahme genehmigt ist, einen Platz in einer geeigneten Klinik reservieren. Sollte ein Antrag abgelehnt werden, beraten wir Sie über die Möglichkeiten und Erfolgsaussichten eines Widerspruches.

     Müttergenesungswerk

    Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Website der
    Kath. Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung.

     

    Vater-Kind-Kuren sind eine medizinische Vorsorge und Rehabilitationsmaßnahme für Väter, die minderjährige Kinder versorgen und für die eine Mitnahme erforderlich ist (in der Regel bis 12 Jahre). Dies kann aus gesundheitlichen Gründen (Behandlungs-bedarf des Kindes / der Kinder) oder aus sozialen Gründen der Fall sein. Wichtig ist, dass die Mitaufnahme der Kinder den Erfolg der Maßnahme nicht gefährdet. Eine Vater-Kind-Kur kann beantragt werden, wenn Vorsorge- und Rehabilitationsbedürftigkeit vorliegt und

    • das Kind behandlungsbedürftig ist und seiner Indikation entsprechend behandelt werden kann, oder
    • zu befürchten ist, dass eine maßnahmebedingte Trennung vom Vater zu psychischen Störungen des Kindes führen kann (z.B. aufgrund des Alters), oder
    • bei Vätern, insbesondere bei allein erziehenden und/oder berufstätigen Vätern, eine belastete Vater-Kind Beziehung verbessert werden soll, oder
    • wegen einer besonderen familiären Situation eine Trennung des/der Kinder  vom Vater unzumutbar ist, oder
    • das Kind während der Leistungsinanspruchnahme des Vaters nicht anderweitig betreut und versorgt werden kann und die Durchführung der Leistung für den Vater daran scheitern kann.

    Die Möglichkeit zur Mitaufnahme besteht in der Regel für Kinder bis zu 12 Jahren, in besonderen Fällen bis 14 Jahren. Für behinderte Kinder gelten keine Altersgrenzen, sofern die Betreuungsmöglichkeiten während des stationären Aufenthaltes gewährleistet sind.

    Unser spezielles Konzept "die Männergruppe" finden Sie in zwei Kliniken aus unserem Verbund. Durch spezielle Anreisetermine ist sichergestellt, dass Sie in einer Gruppe mit anderen Vätern und Kindern  zusammen sind oder die Klinik in dieser Zeit ausschließlich von Vätern mit Ihren Kindern belegt ist. So gelingt es, auf die besonderen Bedürfnisse von Vätern besser eingehen zu können und ein darauf abgestimmtes therapeutisches Programm zu ermöglichen. Vater-Kind-Kuren werden derzeit angeboten in unseren Kliniken:

    Die Termine finden Sie auf den jeweiligen Seiten der Kliniken. 

    Anträge

    Ärztliche Atteste zur Beantragung der Maßnahmen finden Sie unter Atteste  oder erhalten Sie bei unseren Beratungsstellen.