Landes Caritas-Direktor Prälat Bernhard Piendl hat das Zustandekommen einer neuen Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) begrüßt: "Das Anliegen der Richtlinie, die Beratungssysteme der Asyl- und Migrationsberatung zusammenzulegen halten wir grundsätzlich für richtig. Allerdings muss für ein flexibles Angebot darauf geachtet werden, dass dafür auch langfristig entsprechende Mittel bereitstehen. Deshalb bewerten wir die BIR ambivalent." Man werde die Umsetzung der neuen Beratungs- und Integrationsrichtlinie, die am 1. Januar 2018 in Kraft treten soll, kritisch begleiten und sehr genau auf die Auswirkungen vor Ort achten.
"Bei aller Flexibilisierung müssen wir darauf achten, dass eine Beratung unabhängig und im Sinne des zu Beratenden geschieht. Zukünftig können auch Landkreise Beratungen durchführen und damit gleichberechtigte Zuwendungsempfänger nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie sein. Weil in den Landkreisen aber gleichzeitig die Ausländerbehörden, die teils strittige Entscheidungen treffen, angesiedelt sind, muss sichergestellt sein, dass die Unabhängigkeit und Qualität der Beratung im Interesse der Migrantinnen und Migranten gewahrt bleibt. Hinzu kommt, dass sich alle Beteiligten auf eine Verteilung der Mittel einigen, z.B. eine Beratungsstelle beim Landkreis und eine bei der Caritas. Für den Streitfall gibt es in der BIR keine Regelung; dann wird einfach nicht über die Mittel entschieden.", so Prälat Piendl weiter.
"Ein Augenmerk müssen wir auch darauf richten, wie sich der neue Verteilungsmodus der Finanzmittel auswirkt. Die Art und Intensität der Beratung, beispielsweise in Erstaufnahmeeinrichtungen, wird bei der Berechnung der Mittel zu wenig berücksichtigt, aber gerade hier ist die Tätigkeit der Beraterinnen und Berater besonders aufwändig und es werden wichtige Weichen für die künftige Integration gestellt, zunächst unabhängig von der Bleibeperspektive. In Städten, in denen in der Regel zwar viele Migranten wohnen, die aber deutlich weniger Beratung brauchen oder aber mehr Angebote vorfinden, können zukünftig noch Beratung ausbauen; dies geht zulasten sehr vieler Landkreise, die in der Unterbringung von Flüchtlingen sehr aktiv waren oder sogar Erstaufnahmeeinrichtungen beheimaten, wo Beratungsstellen abgebaut werden müssen", so Piendl. Noch sei es schwierig abzuschätzen, wie genau sich die neue BIR auswirkt, aber eine Verschlechterung der Beratung führe sicher nicht zu besserer Integration, so Piendl.
Die neue Beratungs- und Integrationsrichtlinie löst zum 1. Januar 2018 die derzeit noch bestehende Asylsozialberatungs- bzw. Integrationsrichtlinie ab.