Der Landes-Caritasverband Bayern und der Landesverband des Sozialdienstes katholischer Frauen fordern möglichst schnelle Rechtssicherheit beim bayerischen Familiengeld. Landes-Caritasdirektor Prälat Bernhard Piendl sagte, man begrüße das Anliegen der bayerischen Staatsregierung, das Familiengeld nicht auf Hartz-IV-Leistungen anzurechnen: "Da das Bundessozialministerium diese Rechtsauffassung aber offensichtlich nicht teilt, kommt es in Bayern zu unterschiedlich agierenden Jobcentern und je nach Region werden unterschiedliche Bescheide erstellt. Hier brauchen wir schnellstmöglich Rechtssicherheit für die Betroffenen."
Elisabeth Maskos, Vorsitzende des bayerischen Landesverbands des Sozialdienstes katholischer Frauen, kritisiert, dass insbesondere Alleinerziehende unter den unterschiedlichen Rechtsaufassungen zu leiden hätten: "In unsere Beratungsstellen kommen derzeit viele verunsicherte Frauen, die alleinerziehend sind und Hartz-IV-Leistungen beziehen. Sie haben zum Teil schon im August Hartz-IV-Bescheide bekommen, in denen ihnen eine Kürzung der Leistungen in Höhe des Familiengeldes angekündigt wurde. Ob sie 250 Euro im Monat mehr in der Tasche haben ist für sie von ganz anderer Bedeutung als beispielsweise für ein gut verdienendes Ehepaar mit kleinen Kindern."
Die momentane Situation führe laut Maskos zu einer Unsicherheit, ob das Familiengeld letztlich behalten werden darf, wie es die Politik ankündigt. In den sogenannten Optionskommunen, in denen der Freistaat für die Jobcenter zuständig ist, wird das Familiengeld ausbezahlt und nicht auf Hartz IV angerechnet. In allen anderen Kommunen, die der Bundesagentur für Arbeit zugeordnet sind, ist es möglich, dass die Hartz IV Beziehenden am Ende das ausbezahlte Geld zurückbezahlen müssen - Geld, das sie möglicherweise schon für ihre Kinder verwendet haben. Hier fordern wir dringend und eine schnelle einheitliche, rechtssichere Regelung herzustellen und im Sinne derjenigen zu entscheiden, die das Geld am dringendsten brauchen. Der politische Streit zwischen dem Freistaat Bayern und dem Bund darf nicht auf dem Rücken der Schwächsten ausgetragen werden."