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Glossar: Migration

Humanitäre Aufnahmeprogramme

Humanitäre Aufnahmeprogramme (HAP) können von Staaten in besonderen Fällen, etwa in akuten Kriegs- und Krisensituationen, eingerichtet werden. Sie sollen eine möglichst schnelle Aufnahme von größeren Gruppen ermöglichen. Diese gehören meist einer spezifischen Nationalität oder Gruppe an. In Deutschland erhalten die Einreisenden einen temporären Aufenthaltstitel. Dies erfolgt im Rahmen von humanitären Aufnahmeprogrammen (HAP) des Bundes nach § 23 Absatz 2 AufenthG oder über Aufnahmeprogramme der Bundesländer nach § 23 Absatz 1 AufenthG.

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