Vorwort

  1. In einem eineinhalbjährigen Prozess wurden zu verschiedenen Themen Grund- und Leitsätze formuliert.

  2. Daran haben sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Caritas, angeschlossene Einrichtungen und die Gremien des Verbandes beteiligt.

  3. Für ein so entstandenes Leitbild hat es vorher immer schon verschiedene und individuelle Leitbilder gegeben, die in diesem Prozess geordnet und zur Übereinstimmung gebracht wurden.

  4. Das Leitbild wurde gemeinsam erarbeitet, in den Gremien des Verbandes diskutiert und durch den Caritasrat in Kraft gesetzt.

  5. Das Leitbild des Caritasverbandes Regensburg ist Ergebnis eines Prozesses.

  6. In ihm werden Aufgaben verbindlich formuliert, die sich an gesellschaftlichen Bedingungen orientieren.

  7. Damit beginnt ein Prozess der Fortschreibung, konkreten Umsetzung und Überprüfung in der Praxis.

  8. Die Wir-Form der Aussagen soll die Prozesshaftigkeit der Erstellung dieses Leitbildes deutlich machen und steht für das gemeinsame Bemühen, die hier formulierten Ziele als tragende Grundlage in der täglichen Arbeit zu realisieren.

  9. Unser Leitbild enthält somit Aussagen darüber, was wir als Caritasverband tun, warum wir als Caritas handeln und wie wir unsere Aufgaben erfüllen.

  10. Das Leitbild des Diözesan-Caritasverbandes Regensburg versteht sich als Konkretisierung des Leitbildes des Deutschen Caritasverbandes.

  11. Hier wie dort soll es
  • deutlich machen, dass der Caritasverband ein Teil der Kirche ist,
  • helfen, den Caritasverband als kirchlichen Wohlfahrtsverband zu profilieren,
  • die Möglichkeit zur Identifikation mit der Dienstgemeinschaft und mit den Aufgaben und Zielen des Verbandes zu geben,
  • Orientierung bieten für alle, die unsere Dienste in Anspruch nehmen,
  • Mitgliedern, Spendern, Kostenträgern, anderen Partnern, der Öffentlichkeit und neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie ehrenamtlich Tätigen sagen, wer wir sind, was wir wollen und wo unsere Fundamente liegen,
  • Hilfen für Entscheidungen und Leitungsaufgaben bieten,
  • zum Erstellen weiterer Leitbilder für Teilbereiche des Caritasverbandes dienen.

Präambel

  1. Ursprung und Grundlage der kirchlichen Caritas und damit auch des Caritasverbandes ist die helfende und heilende Zuwendung Gottes zum Menschen.

  2. Insbesondere dem bedrohten, gefährdeten und in seinen Möglichkeiten eingeschränkten Menschen gilt deshalb das Wirken des Caritasverbandes.

  3. Die sozialen Fragen und Probleme und die Aussagen der Hl. Schrift begründen und leiten das Handeln des Caritasverbandes als Verband der katholischen Kirche.

  4. Bestimmend sind dabei das biblische Bild vom Menschen, das Wirken Jesu, die kirchliche Lehre und die Praxis der Kirche in ihrer helfenden und unterstützenden Zuwendung von Anfang an

  5. Folgende Grundsätze werden als bedeutsam angesehen.

  6. Der Mensch ist nach Gottes Bild geschaffen.

  7. Dies gibt ihm seine Würde und seinen Wert.

  8. Für diese Würde des Menschen stehen wir ein.

  9. Unsere Arbeit im Caritasverband orientiert sich an der heilenden Praxis Jesu, die die Zuwendung Gottes sichtbar und spürbar werden lässt.

  10. Seine Art, Menschen nicht zum Objekt seiner Hilfe zu machen, sondern sie in ihrer Lebensgeschichte ernst zu nehmen, sein Mut, ein sozial ausgegrenztes Klima auch in das öffentliche Bewusstsein zu bringen, verpflichten uns.

  11. Seine Offenheit, bewusst auf gesellschaftliche Außenseiter zuzugehen, seine Fähigkeit, Menschen zu begleiten und ihnen Chancen, Perspektiven und auch Grenzen aufzuzeigen, sind uns Vorbild.

  12. In diesem Sinne verstehen wir uns auch als Anwalt der Armen und Schwachen.

  13. Von Beginn der Kirche an haben Christen in ihren Gemeinden und in ihrem Umfeld sich für Menschen eingesetzt die bedürftig waren oder Unterstützung brauchten, und haben so zum Aufbau einer lebendigen Kirche beigetragen.

  14. Im Bewusstsein dieser Tradition wirken wir als Christen und "Menschen guten Willens" (2. Vatikanisches Konzil).

  15. In den folgenden Leitlinien sehen wir die Möglichkeit, diese Grundsätze für die betroffenen Menschen, die Arbeitsweisen zu konkretisieren.

  16. Dabei orientieren wir uns auch an der katholischen Soziallehre und deren Aussagen.

Caritas: Dienst für den Menschen

  1. Unsere Angebote sind Dienste sind offen für alle Menschen.

  2. Wir achten darauf, dass unsere Einrichtungen und Angebote bekannt und zugänglich sind.

  3. Dies ermöglichen wir durch eine geeignete Öffentlichkeitsarbeit und durch eine enge Zusammenarbeit mit Seelsorgern, Pfarreien, Krankenhäusern, Ärzten, sozialen Diensten, Behörden usw

  4. Für die Menschen, die unsere Dienste in Anspruch nehmen, und deren Angehörige stellen wir ausreichend Zeit zur Verfügung und schaffen eine vertrauensvolle Atmosphäre.

  5. Zugang und Ausstattung unserer Einrichtung gestalten wir freundlich, persönlich und zweckmäßig.

  6. In den Einrichtungen, in denen Menschen dauerhaft leben, gestalten die Bewohner ihre unmittelbare Umgebung so weit wie möglich nach eigenen Wünschen.

  7. Das Vertrauen, das uns entgegengebracht wird, verpflichtet uns zu hoher fachlicher Kompetenz so wie zu großem persönlichen Einsatz.

  8. Verschwiegenheit ist dabei selbstverständlich.

  9. Wir sind uns bewusst, dass sowohl Dienstgeber als auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Verantwortung für den guten Ruf unserer Einrichtung tragen.

Der Caritasverband als kirchlicher Wohlfahrtsverband

  1. Als Verband der freien Wohlfahrtspflege beteiligen wir uns, u. a. in Zusammenarbeit mit anderen Wohlfahrtsverbänden, an der Grundversorgung der Bevölkerung mit sozialen Dienstleistungen.

  2. Das heißt für uns auch mit unseren Diensten möglichst ortsnah erreichbar zu sein und dezentrale Angebote vorzuhalten.

  3. Wir versuchen, neue soziale Probleme frühzeitig zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren.

  4. Das schließt auch Einflussnahme auf gesellschaftliche und sozialpolitische Entwicklungen ein.

  5. In einigen Bereichen stehen wir als Caritasverband in Wettbewerb zu anderen Anbietern.

  6. Diesem Wettbewerb stellen wir uns und achten dabei auf das Gebot der Fairness.

  7. Wir lehnen jede Form von unlauterem Wettbewerb ab.

  8. Wir betrachten dies als eine Chance, unseren guten Ruf, den wir uns erworben haben, fachlich zu sichern und unser kirchliches Profil zu stärken.

  9. Als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege fördern und koordinieren wir das Zusammenwirken aller an der katholischen Caritas Beteiligten.

Caritas als Teil der Kirche

  1. Im Auftrag und unter der Aufsicht des Diözesanbischofs nehmen wir einen pastoralen Auftrag zum Wohle des Menschen wahr.

  2. Wir sind Teil der Kirche und wirken an ihrem diakonischen Grundauftrag mit.

  3. Dieser Grundauftrag bestimmt unser Selbstverständnis.

  4. Dabei arbeiten wir mit den Pfarrgemeinden der Diözese, anderen kirchlichen Stellen und Verbänden eng zusammen.

  5. Wir informieren die Seelsorger und andere Verantwortliche in den Pfarrgemeinden in regelmäßigem Austausch über unsere Dienste und Angebote und erreichen so eine enge Verzahnung von Gemeindearbeit und Caritas.

  6. Bei den caritativen Aktivitäten der Gemeinden unterstützen wir diese oder initiieren sie, wenn dies sinnvoll und nötig erscheint.

  7. In diesem Bereich achten wir auf die Möglichkeiten einer ökumenischen Zusammenarbeit.

  8. Für die Kirchlichkeit des Caritasverbandes tragen Dienstgeber und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemeinsam Verantwortung.

  9. Durch unser Handeln tragen wir zur Glaubwürdigkeit der kirchlichen Verkündigung und ihrer gesellschaftlichen Akzeptanz bei.

  10. Durch seelsorgliche Begleitung und spirituelle Angebote bieten wir allen im Caritasverband Tätigen die Möglichkeit, sich mit den religiösen und kirchlichen Grundlagen der Caritasarbeit auseinander zusetzen.

  11. Die hohe Qualität der Arbeit, der persönliche Einsatz und der entsprechende Umgang miteinander machen die Kirchlichkeit unseres Verbandes sichtbar.

  12. Wir achten auf ein einheitliches äußeres Erscheinungsbild unserer Einrichtungen.

  13. Durch geeignete Symbole und äußere Zeichen stellen wir sicher, dass unsere Dienste als kirchliche Dienste erkennbar sind.

  14. Wir sind uns bewusst, dass der Caritasverband als ganzer, jede einzelne Einrichtung und jeder einzelner Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin im jeweiligen Wirkungsbereich Kirche repräsentieren.

  15. Unsere Arbeitsverhältnisse gestalten wir entsprechend der Grundordnung des kirchlichen Dienstes.

  16. Die im Verband Verantwortlichen tragen dafür Sorge, dass die Grundordnung allen vertraut ist und angewendet wird.

Ehrenamt und persönliche Mitgliedschaft

  1. Als Verband der freien Wohlfahrtspflege fördern wir die Tätigkeit von Ehrenamtlichen.

  2. Das soziale Ehrenamt verstehen wir als unverzichtbaren Beitrag zu einer solidarischen Gesellschaft und zur sozialen Arbeit im Caritasverband.

  3. Wir fördern ein zeitgemäßes Verständnis von Ehrenamt.

  4. Insbesondere achten wir auf Begleitung, Qualifizierung und Auslagenersatz.

  5. Wir schaffen die Voraussetzungen dafür, dass ehrenamtlich Tätige sich vertreten und angemessen an wichtigen Vorgängen beteiligen können.

  6. Als einen eigenen Bereich der ehrenamtlichen Tätigkeiten fördern wir die Arbeit von Selbsthilfegruppen.

  7. Durch die Initiierung solcher Gruppen bringen wir Menschen mit gleichen Problemlagen zusammen und stärken so deren Selbsthilfekräfte.

  8. Diesen Gruppen bieten wir unsere Hilfe durch Begleitung und Beratung an.

  9. Wir fördern aktiv die persönliche Mitgliedschaft.

  10. Wir achten dabei darauf, dass die persönlichen Mitglieder ihre mit der Mitgliedschaft verbundenen Rechte und Pflichten möglichst ortsnah über die Pfarrgemeinden wahrnehmen und so die Anliegen der örtlichen Gemeindecaritas einbringen können.

Dienstgemeinschaft

  1. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Dienstgeber bilden die Dienstgemeinschaft.

  2. Sie ist geprägt durch gegenseitige Wertschätzung.

  3. Diese zeigt sich in einem menschlichen Umgang, in einem entsprechendem Führungs- und Umgangsstil, in der Wertschätzung jeglicher Tätigkeit und in der Gleichberechtigung von Mann und Frau.

  4. Als Dienstgemeinschaft vergewissern wir uns unserer religiösen Grundlagen durch gemeinsame Gottesdienste und andere Formen christlicher Kultur und durch die Auseinandersetzung mit den Grundlagen der Caritasarbeit.

  5. Konflikte tragen wir aus in gegenseitiger Achtung vor der Meinung des Anderen und in der Suche nach einer gemeinsamen Lösung.

  6. Dieser Umgangsstil stärkt unsere Motivation, als Dienstgemeinschaft tätig zu sein und gemeinsam die Ziele des Caritasverbandes zu verfolgen.

  7. Weiterhin festigen eine gerechte Entlohnung, Lob und Anerkennung, Aufnehmen von Vorschlägen und Vertrauen in die Kompetenz des anderen diese Motivation.

  8. Das schließt sachliche Kritik mit ein.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

  1. Die religiösen Grundlagen des Caritasverbandes sind für uns verbindlich, je nach unseren Erfahrungen haben wir unterschiedliche Zugangswege zu diesen Grundlagen unserer Arbeit.

  2. Wir bringen unsere persönlichen Leitbilder, Begabungen und Ziele sowie unsere christliche Überzeugung in die Arbeit des Caritasverbandes ein; die Auseinandersetzung damit wird gefördert.

  3. Wir achten uns gegenseitig in diesen unterschiedlichen persönlichen Motiven und Leitbildern.

  4. Es ist ein berechtigtes Motiv, seinen Lebensunterhalt durch die Arbeit im Caritasverband zu verdienen.

  5. Mit unseren persönlichen und fachlichen Qualifikationen versuchen wir, die größtmögliche Leistung für die Caritasarbeit zu erbringen.

  6. Diese Arbeit bringt uns auch persönliche Anerkennung und Erfüllung.

  7. Von neuen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen erwarten wir, dass sie auf der Grundlage dieses Leitbildes mitwirken.

  8. Wir führen sie in die Grundlagen und verschiedenen Abläufe und Aufgaben des Caritasverbandes ein und sichern so die Identifikation mit unserem Leitbild.

Strukturen und Arbeitsweisen

  1. Wir sorgen für klare Strukturen, Aufgabenbeschreibung und eine durchschaubare und effektive Aufbau- und Ablauforganisation.

  2. Wir arbeiten wirtschaftlich, sparsam und unternehmerisch.

  3. Entscheidungen werden getroffen in Verantwortung für die Wahrung der Schöpfung.

  4. Für unser gemeinsames Handeln legen wir Aufgaben und Verantwortlichkeiten genau fest, sprechen uns ab und achten auf entsprechende Rückmeldung.

  5. Entscheidungen sind eindeutig und nachvollziehbar.

  6. Die Fähigkeiten und Erfahrungen der Betroffenen werden dabei berücksichtigt.

  7. Für die Festlegung, welche Personen und welche Ebenen die jeweils erforderlichen Entscheidungen treffen gilt das Prinzip der Subsidiarität.

  8. Um einen wirksamen Arbeitsablauf zu gewährleiste, treffen wir Entscheidungen möglichst unverzüglich und achten ebenso auf deren schnelle Umsetzung.

  9. Die Erfüllung unserer Aufgaben fördern wir durch eine entsprechende und rechtzeitige gegenseitige Information sowie durch einen persönlichen Austausch innerhalb der Dienstgemeinschaft.

  10. Regelmäßige Besprechungen dienen diesem Zweck.

  11. Ferner erweitern und vertiefen wir durch gezielte Fortbildung unsere fachlichen und persönlichen Fähigkeiten.

  12. Unser Führungsstil entspricht dem biblisch-christlichen Menschenbild.

  13. Dieser erfordert insbesondere Vertrauen in die Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

  14. Durch Führung und Leitung werden Bedingungen geschaffen, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich die ihnen übertragenen Aufgaben übernehmen können und die die berufliche und menschliche Entwicklung fördern.

  15. Den Gesamtverantwortlichen des Verbandes obliegt es, die Aufgaben und Ziele unserer Arbeit eindeutig zu beschreiben und unseren Dienst am Menschen zu sichern.