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Wann kann ich einen Antrag stellen?

Der Dauerstress in Familie und Beruf lässt immer mehr Mütter und Väter an einem Burnout erkranken. Sie fühlen sich leer und ausgebrannt. Vorsorge oder Reha im Rahmen der Müttergenesung können ein Weg aus der Erschöpfungsfalle sein.

Medizinische Vorsorge oder Rehabilitation für Mütter und Väter

Mütterkuren, Mutter-Kind-Kuren und Vater-Kind-Kuren sind grundsätzlich stationäre Gesundheitsmaßnahmen. Sie können von der Mutter alleine oder von Müttern und Vätern gemeinsam mit den Kindern wahrgenommen werden. Sie sind nach § 24 (Vorsorge) oder § 41 (Rehabilitation) SGB V eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Was unterscheidet medizinische Vorsorge und medizinische Rehabilitation?

Die gesetzliche Krankenversicherung unterscheidet Maßnahmen der

  • Vorsorge, die eine Schwächung der Gesundheit beseitigen, eine Krankheit verhüten, deren Verschlimmerung vermeiden, oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung entgegenwirken sollen;
  • Rehabilitation, die eine bereits bestehende Krankheit, deren Folgeschäden, Beeinträchtigungen oder Behinderungen beseitigen oder mindern sollen.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Antragstellung vorliegen?

Um einen Antrag stellen zu können, muss eine Vorsorge- und Rehabilitationsbedürftigkeit vorliegen: d.h. behandlungsbedürftige Gesundheitsstörungen, Beeinträchtigungen und Erkrankungen im somatischen und psychischen Bereich die in Verbindung mit Belastungen aus der "mütterlichen Rolle" entstanden sind. Anspruch haben:

  • Versicherte, die leibliche Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Enkelkinder (bei überwiegender Erziehungsverantwortung der Großeltern) oder Kinder in "Patchworkfamilien” aktuell erziehen und betreuen.
    Von der aktuellen Erziehungsverantwortung kann grundsätzlich bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres des Kindes ausgegangen werden. Für  im Haushalt lebende, behinderte Kinder kann die Erziehungsverantwortung auch über das 18. Lebensjahr hinaus gegeben sein.   
  • Mütter / Väter mit chronisch kranken behinderten oder dauernd pflegebedürftigen Angehörigen
  • Mütter / Väter bei denen die Notwendigkeit zu räumlicher und personeller Trennung von der Familienverantwortung besteht
  • Mütter / Väter (mit ihren Kindern) mit Vorsorge- und Rehabilitationsbedarf bei psychischen, psychosomatischen und somatischen Störungen und Erkrankungen, z.B.
    - Erschöpfungssyndrom (Burn-out),
    - unspezifische muskuloskeletale Beschwerden,
    - Anpassungsstörung,
    - Unruhe und Angstgefühl,
    - depressive Verstimmung,
    - Schlafstörungen,
    - Kopfschmerzen,
    - Unter-/Über-/Fehlernährung,
    - funktionelle Magen-Darm-Probleme,
    - funktionelle Sexualstörungen
    - die zu einer vorübergehenden und nicht nur vorübergehenden Beeinträchtigung der Aktivität und Teilhabe führen
        • Mütter / Väter (mit ihren Kindern), bei denen aufgrund der Gesundheitsstörung und Erkrankung ein spezifisches, komplexes, interdisziplinäres und multiprofessionelles Behandlungskonzept erforderlich, bedarfsgerecht und zielführend ist
        • Mütter / Väter (mit ihren Kindern) mit klassischen beeinflussbaren medizinischen Risikofaktoren im persönlichen Lebensstil, wie Alkohol-, Nikotin- und Medikamentenkonsum, Bewegungsmangel ungesunde Ernährung oder Adipositas
        • Mütter / Väter (mit ihren Kindern) mit nachfolgend beispielhaft genannten negativ wirkenden mütterspezifischen  Kontextfaktoren, wie z.B.
          - Mehrfachbelastungen durch Beruf, Familie oder Pflege von Angehörigen im Kontext    von Erziehungsverantwortung bei mangelnden Fähigkeiten/Möglichkeiten der Kompensation
          - mangelnde Grundkompetenzen (Sozial-, Selbst- und Handlungskompetenzen) im Zusammenhang   mit den Aufgaben einer Mutter/eines Vaters
          - Erziehungsschwierigkeiten, mangelnde Erziehungskompetenz
          - Teenagerschwangerschaft
          - erhöhte Belastung, beispielsweise durch häufige, über das alterstypische Maß hinausgehende Infekte der Kinder oder chronisch erkrankte, verhaltensauffällige oder behinderte Kinder, frühgeborene Kinder, Mehrlingsgeburten
          - beeinträchtigte Mutter-/Vater-Kind Beziehung
          - allein erziehend, weil nicht in Lebensgemeinschaft lebend,
          - mangelnde Unterstützung bei der Kindererziehung
          - fehlende Anerkennung der Mutter-/Vater-Rolle
          - nicht gleichberechtigte Stellung der Frau/des Mannes in der Familie,
            • und allgemeinen negativ wirkenden Kontextfaktoren, wie z. B.
              - Partner- /Eheprobleme / Trennung vom Partner
              - Tod des Partners bzw. naher Angehöriger
              - chronische Krankheiten / Suchtproblematik von Angehörigen
              - Verantwortung für die Pflege von Familienangehörigen
              - Schwierigkeiten bei der Problembewältigung, insbesondere von Alltagsproblemen
              - ständiger Zeitdruck
              - finanzielle Sorgen
              - Arbeitslosigkeit / berufliches Anforderungsprofil (Überforderung)
              - soziale Isolation
              - beengte Wohnverhältnisse,

              Anträge                                                              

              In jedem Fall muss bei Beantragung der Maßnahme eine Verordnung/Attest des behandelnden Arztes über die medizinische Notwendigkeit zur Durchführung einer solchen Maßnahme eingereicht werden. Entsprechende Vordrucke sehen Sie als Muster unter Antragsformulare/Atteste. Überlegen Sie anhand dieser Muster was Sie mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt besprechen wollen. Die Vordrucke sind in den Arztpraxen in der Verwaltungssoftware verfügbar.

            Weitere Informationen zum Thema

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