Herzlichen willkommen!

Schön, dass Sie die Internetseiten unserer Caritas-Berufsfachschule für Altenpflege und Altenpflegehilfe besuchen. Nehmen Sie gerne mit uns persönlich Kontakt auf, wenn Sie Fragen zu unserer Schule und unseren Ausbildungen haben!

Berufsfachschule für Altenpflege Sulzbach-Rosenberg

Unsere Schule

Die Berufsfachschule wurde 1989 gegründet, um staatlich anerkannte Altenpflegerinnen und Altenpfleger auszubilden.

Altenpflege stellt einen sehr hohen Anspruch an Pflegende. Wir ermöglichen den Schülerinnen und Schülern eine Bildung, die den ganzen Menschen in all seiner Vielfalt im Blick hat. Wir vermitteln fachliche Kompetenz, praxisbezogene und menschennahe Pflege und qualifiziertes theoretisches Wissen.

Unserer Schule liegt ein christliches Menschenbild zugrunde. Neben der fachlichen Schulung nehmen das Heranreifen zu einer Persönlichkeit durch Austausch untereinander und Übernahme von Verantwortung und die Achtung der Individualität des Anderen einen sehr breiten Raum während der Ausbildung ein.

Unsere Schule ist eine staatlich anerkannte Berufsfachschule für Altenpflege.

Wir sind durch die Zertifizierungsgesellschaft proCum Cert nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert.

Rechtsträger der Berufsfachschule für Altenpflege Sulzbach-Rosenberg ist der Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V.

Arbeitsfelder der Altenhilfe

Altenpflegerinnen und Altenpfleger betreuen und pflegen hilfsbedürftige alte Menschen. Sie unterstützen sie bei der Alltagsbewältigung, beraten sie, motivieren sie zu sinnvoller Beschäftigung und Freizeitgestaltung und nehmen pflegerisch-medizinische Aufgaben wahr.

Als Altenpflegerin oder Altenpfleger arbeiten Sie in

  • Alten- und Pflegeheimen
  • Sozialstationen und ambulanten Pflegestationen
  • Einrichtungen mit betreutem Wohnen
  • Einrichtungen der Kurzzeit- und Tagespflege
  • Kliniken mit gerontopsychiatrischen Abteilungen
  • geriatrischen Krankenhäusern
  • Beratungsstellen für Senioren und Angehörige
  • und weiteren Einrichtungen der Alten- und Seniorenhilfe.

Ausbildungsinhalte

Wir bieten Ihnen verschiedene Ausbildungswege in die Altenpflege:

  • eine dreijährige Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Altenpfleger/in,
  • eine zweijährige Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Altenpfleger/in (Ausbildungsverkürzung möglich durch § 7 Abs. 1 Nr. 2 Altenpflegegesetz),
  • eine einjährige Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Altenpfleger/in (Ausbildungsverkürzung möglich durch § 7 Abs. 1 Nr. 1 Altenpflegegesetz).

Unsere Ausbildungen vermittelen die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Pflege einschließlich Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menscher erforderlich sind.

Die Ausbildung besteht aus theoretischem und fachpraktischem Unterricht in der Altenpflegeschule und einer praktischen Ausbildung bei einem Kooperationspartner der Altenpflegeschule (stationäre und ambulante Einrichtung der Altenhilfe). Die praktische Ausbildung bildet dabei den Schwerpunkt. Fragen Sie ruhig beim nächstgelegenen Caritas Alten- und Pflegeheim oder der ambulanten Krankenpflege der Caritas nach, ob Sie dort Ihre praktische Ausbildung machen können.

Die Ausbildungen erfolgen nach dem Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz) vom 1. August 2003.

Außerdem bieten wir an:

  • die einjährige Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Pflegefachhelfer/-in (Altenpflege)
  • Weiterbildung zum/zur Praxisanleiter/-in (evtl. möglich über WeGebAU-Förderung)

Fragen Sie bei uns nach. Wir finden mit Ihnen den richtigen Ausbildungsweg!

Theoretischer und fachpraktischer Unterricht

Der theoretische und fachpraktische Unterricht umfasst 2100 Stunden, in denen folgende Bereiche unterrichtet werden:

Medizinisch-pflegerischer Bereich

  • Grundlagen der Altenpflege
  • Alten- und Altenkrankenpflege (Theorie: z.B. Anatomie, Krankheitslehre, Arzneimittelkunde, Hygiene, Ernährungslehre)
  • Alten- und Altenkrankenpflege (Praxis)

Berufskundlicher Bereich

  • Berufskunde
  • Recht und Verwaltung
  • EDV

Sozialpflegerischer und hauswirtschaftlicher Bereich

  • Lebensgestaltung (Soziologie)
  • Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung (z.B. Haushaltsführung, Gymnastik)

Allgemeiner Bereich

  • Deutsch und Kommunikation
  • Sozialkunde

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung umfasst 2500 Stunden und verteilt sich wie folgt:

  • 400 Stunden in stationären Pflegeeinrichtungen
  • 400 Stunden in ambulanten Pflegeeinrichtungen
  • 1200 Stunden zur Vertiefung der oben genannten Lernfelder
  • 200 Stunden in mindestens einer der folgenden Einrichtungen: Psychatrische Klinik/Abteilung, Geriatrische Klinik/Abteilung, Geriatrische Rehabilitationseinrichtung, Offene Altenhilfe.
  • Die restlichen 300 Stunden verteilen sich auf alle bisherigen Bereiche der praktischen
    Ausbildung.

Die praktische Ausbildung findet im Wechsel mit der theoretischen Ausbildung statt. Die Abschnitte der theoretischen und der praktischen Ausbildung sind inhaltlich und organisatorisch aufeinander abgestimmt.

Abschluss

Die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Altenpflegerin" bzw. "Altenpfleger" wird auf Antrag erteilt, soweit die antragstellende Person

  • die durch das Altenpflegegesetz vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die jeweils vorgeschriebene Prüfung bestanden hat,
  • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
  • nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist.

Aufnahmevoraussetzungen

Neben der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufs benötigen Sie einen

  • Realschulabschluss oder einen anderen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert.
  • Hauptschulabschluss (oder einen anderen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss) und eine mindestens zweijährige Berufsausbildung.
  • Hauptschulabschluss und den Nachweis als Pflegefachhelfer/in (Alten-, Kranken- oder Sozialpflege).

Gleichzeitig ist ein Ausbildungsplatz in einer stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung der Altenhilfe erforderlich (Alten- und Pflegeheime oder Sozialstationen).

Vergütung

Die Berufsfachschule für Altenpflege hat mit verschiedenen Trägern von stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen Kooperationsvereinbarungen über die Zusammenarbeit bei der Ausbildung nach dem Altenpflegegesetz abgeschlossen.

Die Schülerinnen und Schüler der Berufsfachschule für Altenpflege schließen ihrerseits mit der jeweiligen Einrichtung Ausbildungsverträge für die praktische Ausbildung ab. Die Träger der praktischen Ausbildung sind verpflichtet, während der gesamten Dauer der Ausbildung eine angemessene Vergütung zu zahlen.

(Ausnahmen: Schüler, die Anspruch auf Unterhaltsgeld nach dem SGB III oder Übergangsgeld auf Grund einer berufliche Rehabilitation haben oder Schüler, denen andere vergleichbare Geldleistungen aus öffentlichen Haushalten gewährt werden).

Berufsfachschule für Altenpflegehilfe Sulzbach-Rosenberg

Ausbildung zum/zur Pflegefachhelferin (Altenpflege)

Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Pflegefachhelfer/in (Altenpflege)

Wir bieten Ihnen eine einjährige Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Pflegefachhelfer/in (Altenpflege).

Unserer Schule liegt ein christliches Menschenbild zugrunde. Neben der fachlichen Schulung nehmen das Heranreifen zu einer Persönlichkeit durch Austausch untereinander und Übernahme von Verantwortung und die Achtung der Individualität des Anderen einen sehr breiten Raum während der Ausbildung ein.

Altenpflege stellt einen sehr hohen Anspruch an Pflegende. Wir ermöglichen den Schülerinnen und Schülern eine Bildung, die den ganzen Menschen in all seiner Vielfalt im Blick hat. Wir vermitteln fachliche Kompetenz, praxisbezogene und menschennahe Pflege und qualifiziertes theoretisches Wissen.

Unsere Ausbildung vermittelt die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für eine qualifizierte Betreuung und Pflege alter Menschen unter Anleitung eine Pflegefachkraft erforderlich sind.

Aufnahmevoraussetzungen

  • gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs
  • Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss
  • Mindestalter 17 Jahre

Ausbildungsinhalte

Theoretischer und fachpraktischer Unterricht (800 Stunden)

  • Berufs-, Rechts-, und Sozialkunde 120 Stunden
  • Deutsch und Kommunikation 80 Stunden
  • Grundlagen der Pflege 200 Stunden
  • Pflege und Betreuung 400 Stunden

Pflegerische Praxis (700 Stunden)
davon in der Krankenpflege mindestens 160 Stunden