Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) regelt Einreise, Aufenthalt, Arbeitserlaubnisrecht und Aufenthaltsbeendigung von Ausländer(inne)n in Deutschland. Das Gesetz gilt für alle, die weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen noch EU-Bürger sind. Die Regelungen im Aufenthaltsgesetz werden von den zuständigen Behörden, insbesondere den Ausländerbehörden umgesetzt.
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