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Glossar: Migration

Subsidiärer Schutz

Den subsidiären Schutz erhalten Personen, denen im Rahmen des Asylverfahrens weder der  Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung zuerkannt wurde, denen im Herkunftsland aber ein ernsthafter Schaden droht, z.B. durch einen Krieg oder Bürgerkrieg. Subsidiär Geschützte genießen Schutz auf der Basis nationaler Rechtsvorschriften und insbesondere des EU-Rechts. Personen, die den subsidiären Schutz innehaben, erhalten uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt und haben Anspruch auf einen Integrationskurs. Subsidiär Schutzberechtigte können den Familiennachzug ihrer Kernfamilie beantragen, wenn dafür humanitäre Gründe vorliegen.

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