Haushaltshilfe nach § 38 SGB V
Haushaltshilfe nach § 38 SGB V - Wir bringen den Alltag wieder ins Lot!
Krank sein ist schon stressig genug - da muss der Haushalt nicht auch noch auf der Liste stehen! Mit der Haushaltshilfe nach § 38 SGB V unterstützen wir Sie, wenn Sie wegen Krankheit den Haushalt nicht alleine bewältigen können und niemand anderes im Haushalt diese Aufgaben übernehmen kann.
Wann bekomme ich eine Haushaltshilfe?
Sie können eine Haushaltshilfe bekommen, wenn Sie krank sind oder besondere Unterstützung brauchen. Die Hilfe wird in diesen Fällen gewährt:
- akute Krankheit
- Krankenhausaufenthalt
- Ambulante Operationen oder Behandlungen
- Kur- oder REHA-Aufenthalt
- Risikoschwangerschaft und nach Kaiserschnitt
- Psychische Erkrankung
- Suchterkrankung
Was übernimmt die Haushaltshilfe?
- Sie hilft bei allem, was im Haushalt anfällt: Kochen, Waschen, Putzen
- Wenn Sie Ihre Kinder nicht betreuen können, übernimmt die Haushaltshilfe diese Aufgabe
- Sie unterstützt bei der Pflege von kranken oder behinderten Familienmitgliedern
Wer bezahlt für die Hilfe?
Die Kosten für die Haushaltshilfe übernehmen in der Regel
- Krankenkassen
- Beihilfestellen
- Rentenversicherungen
- Unfallversicherungen
- Jugendämter
- Sozialämter
Wie beantragen Sie die Hilfe?
- Lassen Sie sich vom Arzt eine Bescheinigung ausstellen, dass Sie den Haushalt nicht alleine führen können.
- Reichen Sie die Bescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Krankenkasse entscheidet über die Kostenübernahme.
- In der Regel gibt es die Hilfe für maximal vier Wochen pro Krankheitszeitraum. Eine kleine Zuzahlung kann anfallen, aber bei Schwangerschaft oder Entbindung fällt diese weg.
Noch Fragen oder unsicher, wie das alles läuft?
Rufen Sie uns einfach an! Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, alles schnell und unkompliziert zu klären.
Kontakt:
Caritas-Sozialstation Hirschau
Marienstraße 2, 92242 Hirschau
Telefon: 09622-2245
E-Mail: verwaltung@sozialstationhirschau.de
Web: www.sozialstation-hirschau.de