Die vorgesehene Zusammenführung der Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung unter dem Dach des SGB VIII in der vorliegenden Form und zum vorgesehenen Zeitpunkt lehnen die beiden Verbände ab. Sie fordern, bei der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe individuelle Teilhaberechte, wohnortnahe Unterstützungsangebote und eine verlässliche Refinanzierung tarifvertraglicher Vergütungen, sowie die Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen zu sichern.
Vertreterinnen und Vertreter beider Verbände haben am 27. Juli 2026 beim Landes-Caritasverband Bayern in München über die Reform des SGB VIII und die aktuellen Vorschläge zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe beraten. Zu Letzteren zählen der Beschluss von Bund und Ländern vom 25. Juni 2026 einschließlich der Anlage "Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen" sowie die Empfehlungen aus dem Dialogprozess Eingliederungshilfe.
Die Verbände erkennen den finanziellen und organisatorischen Handlungsdruck bei Ländern und Kommunen an. Vermeintliche Entlastung dürfe jedoch nicht durch das Pauschalieren von Leistungen, durch das Schwächen von Rechtsansprüchen oder den Abbau wohnortnaher Angebote erkauft werden. Gerade im Flächenland Bayern müssten bedarfsgerechte und fachlich qualifizierte Unterstützungsangebote auch außerhalb der Ballungsräume erhalten bleiben.
SGB-VIII-Reform: Voraussetzungen für eine Zusammenführung fehlen
Die Voraussetzungen für die vorgesehene Zusammenführung der Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung unter dem Dach des SGB VIII sind aus Sicht der Verbände derzeit nicht gegeben. Die Kinder- und Jugendhilfe ist fachlich, personell, strukturell und finanziell nicht hinreichend auf die Übernahme dieser umfassenden Verantwortung vorbereitet.
Ein Zuständigkeitswechsel allein schafft noch keine inklusive Kinder- und Jugendhilfe. Der Gesetzentwurf sichert weder den individuellen Anspruch auf bedarfsgerechte Teilhabeleistungen noch eine personenzentrierte Bedarfsermittlung ausreichend ab, ebenso wenig behinderungsspezifische Fachlichkeit, barrierefreie Verfahren und den Erhalt spezialisierter Angebote. Auch die Finanzierung, das Leistungserbringungsrecht und die Schnittstellen zu Pflege, Gesundheit und Rehabilitation sind nicht tragfähig geregelt.
Besonders für Kinder und Jugendliche mit komplexen, seltenen oder hohen Unterstützungsbedarfen drohen Leistungslücken durch den Verlust spezialisierter Angebote und den Abbruch bewährter Unterstützungssettings.
"Eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe muss die Situation von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung tatsächlich verbessern, statt nur Zuständigkeiten zu verschieben", erklärt Wolfgang Tyrychter, Erster Vorsitzender des Bundesverbandes Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie. "Solange individuelle Rechtsansprüche, behinderungsspezifische Fachlichkeit und spezialisierte Angebote nicht verlässlich abgesichert sind, ist dieser Systemwechsel nicht verantwortbar." Zudem würde die damit verbundene Verwaltungsreform in Bayern Kosten und zusätzliche Bürokratie durch gesplittete Zuständigkeiten verursachen.
Bayerns soziale Infrastruktur und Tarifbindung sichern
Bayern verfügt über eine vielfältige, über viele Jahre gewachsene soziale Infrastruktur. Sie ermöglicht Menschen mit Behinderung, auch außerhalb der Ballungsräume zu wohnen, zu lernen, zu arbeiten und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Dazu gehören gerade auch die spezialisierten Angebote, die aufgrund ihrer fachlichen Ausrichtung nicht in jeder Kommune vorgehalten werden können, regional aber verlässlich erreichbar bleiben müssen.
Der Erhalt dieser Strukturen setzt qualifizierte Beschäftigte und eine tragfähige Finanzierung voraus. Die Verbände lehnen deshalb Überlegungen ab, die Refinanzierung künftiger Tarifsteigerungen an der Entwicklung der öffentlichen Tarifverträge TVöD und TV-L auszurichten oder entsprechend zu begrenzen.
"Bayern braucht auch außerhalb der Ballungsräume verlässliche und fachlich qualifizierte Angebote für Menschen mit Behinderung", erklärt Landes-Caritasdirektor Pfarrer Dr. Andreas Magg, Vorsitzender der LAG CBP Bayern. "Dafür müssen die Dienste und Einrichtungen qualifizierte Beschäftigte gewinnen und langfristig halten können. Wer Tarifbindung und faire Bezahlung fordert, muss tarifvertraglich vereinbarte Vergütungen und Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen einschließlich ihrer künftigen Steigerungen vollständig und verlässlich refinanzieren. Andernfalls geraten bewährte Angebote wirtschaftlich unter Druck und drohen sich aus der Fläche zurückzuziehen."
Dienste und Einrichtungen sind verpflichtet, tarifvertraglich vereinbarte Entgelte und Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen zu zahlen. Die Refinanzierung dieser Vergütungen darf nicht davon abhängig gemacht werden, ob sie sich parallel zu TVöD oder TV-L entwickeln. Ein Vergleich einzelner Entgeltbestandteile wird den unterschiedlichen Vergütungssystemen nicht gerecht. Tarifliche und kirchliche Vergütungen müssen deshalb einschließlich künftiger Steigerungen vollständig, zeitnah und verlässlich refinanziert werden.
Finanzierungslücken treffen unmittelbar die Menschen mit Behinderung: Stellen bleiben unbesetzt, vertraute Bezugspersonen wechseln, spezialisierte Angebote geraten unter wirtschaftlichen Druck. Gerade Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf sind aber auf die fachliche Kompetenz ihrer Assistenzkräfte und auf verlässliche Beziehungen zu ihnen angewiesen.
Die LAG CBP Bayern und der Bundesverband CBP fordern Bund und Länder auf, die Reformvorhaben grundlegend zu überprüfen und Menschen mit Behinderung, ihre Angehörigen sowie Dienste und Einrichtungen eng einzubeziehen. Reformen müssen Verfahren vereinfachen und tragfähige Strukturen stärken, ohne individuelle Rechte und fachliche Standards zu schwächen. Die derzeit diskutierte Reform der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII sei abzulehnen.
Über die Verbände
Die Landesarbeitsgemeinschaft Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie Bayern vertritt die Interessen der katholischen Dienste und Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie in Bayern.
Der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP) ist ein anerkannter Fachverband im Deutschen Caritasverband. Mehr als 1100 Mitgliedseinrichtungen begleiten mit ca. 94.000 Mitarbeitenden rund 200.000 Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen und unterstützen ihre selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.